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AGB

Gesundheitszentrum Physio-Fit, Bülach

im Folgenden «Physio-Fit» genannt

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Trainingsbereiches des Gesundheitszentrums Physio-Fit.

 

2. Vertrag/Mitgliedschaft

2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. In Einzelfällen kann einer Übertragung der Mitgliedschaft zugestimmt werden. Dabei wird eine administrative Bearbeitungsgebühr von CHF 99.- erhoben. Im Falle der Übertragung auf ein Nicht-Mitglied, wird zusätzlich eine Einführungspauschale von CHF 250.- erhoben.

2.2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle.

2.3. Im Fitnesscenter sind Personen ab 16. Jahren zugelassen. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich. Minderjährige müssen zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen.

2.4. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, sollte diese nicht schriftlich, 4 Wochen vor Vertragsablauf gekündigt werden. Physio-Fit verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig, schriftlich auf die automatische Verlängerung hinzuweisen.

2.5. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

2.6. Ärztlich verordnete Trainingsdispens oder ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsgebiet (> 30 Kilometer) geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls der Kunde die nötigen Nachweise, in schriftlicher Form, erbringt (z.B. Arztzeugnis, Wohnsitzabmeldung etc.). Ein in diesem Fall zu viel entrichteter Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis von Physio-Fit, abzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 99.-, zurückerstattet.

 

3. Eintrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, sich beim Betreten der Anlage, mit dem einmalig zur Verfügung gestellten Eintrittsmedium (Chipkarte oder Chiparmband) beim Check-in anzumelden. Das Eintrittsmedium ist Bestandteil des Vertrages und muss bei Verlust oder Defekt gegen eine Gebühr von CHF 10.- kostenpflichtig ersetzt werden.

 

4. AGB, Betriebsordnung, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB sowie die Betriebsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

5. Zahlung

Der Mitgliedschaftsvertrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Speziell vereinbarte Ratenzahlungen beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag und nicht auf Folgeverträge. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlfristen kann dem Mitglied der Zutritt zum Gesundheitszentrum verwehrt werden, bis die Vertragsbeiträge vollständig beglichen sind.

 

6. Haftung

6.1 Die Haftung von Physio-Fit für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder Infektionen, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, wird ausgeschlossen und richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Physio-Fit hält die Kundinnen und Kunden dazu an, sich an die kommunizierten Weisungen und geltenden Verhaltensempfehlungen zu halten und dabei die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

6.2 Physio-Fit haftet nicht für den Verlust von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chipkarten, usw. Ausgeschlossen ist auch die Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

 

7. Betriebszeiten

Physio-Fit in Bülach ist mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie Revision (max. 2 Wochen/Jahr), Reinigung, Umbau, Sanierung usw. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

 

8. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

8.1 Die Nichtbenutzung der Einrichtung berechtigt weder zur Reduktion noch zur Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages oder Teilbeträgen davon.

8.2 Bei dokumentierten Ausfallzeiten durch: Unfall/Krankheit (nach Vorlage des Arztzeugnisses), Schwangerschaft, Militär- und Zivildienst, kann die laufende Mitgliedschaft bis zu 6 Wochen unterbrochen werden (Timestop). Die laufende Mitgliedschaft verlängert sich unentgeltlich um die Dauer der Ausfallszeit. Nach Absprache kann gegen eine Gebühr von CHF 20.– pro Monat einen Unterbruch der Mitgliedschaft auch aus privaten Gründen vereinbart werden (Timestop). Ein solcher Unterbruch ist schriftlich zu beantragen und im Voraus zu bezahlen. Die Dauer eines solchen Unterbruchs kann mindestens 1 Monat, bis max. 6 Monate betragen.

 

9. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse geben die AGB, die Betriebsordnung, die Fair-Play-Regeln oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Chipkarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

 

10. Änderungen AGB und Betriebsordnung

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und des Nutzungsreglements vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zu Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtstand ist der Sitz der Firma.

 

 

Ausgabe November 2020

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